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Hessisch-Waldeckischer
Gebirgs- und Heimatverein e.V.
Gesamtverein |
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Versicherungen des HWGHV
Der Hessisch-Waldeckische Gebirgs- und Wanderverein
- Gesamtverein - e.V. (Sitz Kassel)
- HWGHV genannt - hat für alle Mitglieder
und Gäste seiner angeschlossenen Zweigvereine eine Wander-Vereinsversicherung
(Personen- und Sachschadenversicherungen) bei der
Gothaer Versicherung abgeschlossen, die ab dem 01.01.2011 gültig
ist.
(Gäste nur
Unfallschutzversichert)
Versicherungsumfang allgemein
Versichert sind alle Zusammenkünfte und Veranstaltungen des Wandervereins.
Hierzu gehören z.B. Wanderungen, Vorträge, Arbeitskreise,
Festlichkeiten, Tagungen, Ausflüge, Sitzungen, Gymnastik-/Turnstunden,
Fahrradtouren und Ausflüge mit Inlineskatern.
Die direkten Wege von und zu Veranstaltungen, sofern diese nicht durch
private Maßnahmen und Umwege unterbrochen werden, sind mitversichert.
Die Tätigkeit von Helfern und Helferinnen, auch auf den Wegen
von und zu den Mitgliedern (z.B. Beitragseinzug, Zustellung von Zeitschriften,
Besuche) ist eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für Personen von der Geburt an bis über das 90. Lebensjahr
hinaus.
In der Unfallversicherung gelten für Personen vom 75. bis 90.
Lebensjahr und über das 90. Lebensjahr hinaus eingeschränkte
Leistungen.
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Einzelheiten zu unserer Wanderversicherung
zum Nachlesen oder
zum Herunterladen
Bei
Eintritt eines Versicherungsfalles bitte sofort Meldung an den
1. Schatzmeister des
HWGHV
Anschrift
und Telefon
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